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Die Privatschulrechtler
Wir beraten in langer Tradition auf der Grundlage der nach dem Grundgesetz und den Landesverfassungen verbürgten Rechte die Träger privater Schule und freier Unterrichtseinrichtungen in allen Problemstellungen. Der Gründer der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Petermann, hat sich in seinem politischen und anwaltlichem Wirken um die Wahrung der Privatschulautonomie und Ausgestaltung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der Privatschulen verdient gemacht. Diese Arbeit ist durch die Mitglieder der Kanzlei durch vielfältige schulrechtliche Publikationen erweitert und vertieft worden. Nach unserem Selbstverständnis einer vorbeugenden, Konflikt vermeidenden und effektiven anwaltlichen Arbeit beraten wir im Schwerpunkt Privatschulträger oder Gründungsinitiativen umfassend in allen Fragen der Genehmigung von Ersatzschulen, Anerkennung von Ergänzungsschulen, Anzeigeverfahren von Ergänzungsschulen und freien Bildungseinrichtungen. Ebenso nachhaltig beraten wir Privatschulträger in allen Fragen der Haushaltsführung einer Privatschule sowie ihrer Refinanzierung. Wir sehen uns in der Lage, auch zu Detailfragen der Refinanzierung tragfähige und von den oberen Schulaufsichtsbehörden und den Landesbehörden anerkannte Konzepte vorlegen zu können. Einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung in Zeiten des Lehrkräftemangels sehen wir in allen rechtlichen Problemstellungen der Erteilung von Lehrergenehmigungen bzw. der Anerkennung von Diplomen usw. Selbstverständlich vertreten wir private Schulträger gegenüber den Schulaufsichtsbehörden in allen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren in Problemfällen der Genehmigung von Schulen oder Bildungsgängen oder der Haushaltsfestsetzung bzw. Einzelrefinanzierung von Ersatzschulen. Hier sehen wir uns als Interessenvertreter unserer Mandanten, jedoch berücksichtigen wir in allen Verfahrensschritten die Tatsache, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden die Grundlage der effektiven Führung einer Privatschule ist. Wir besitzen ein außerordentlich hohes Maß an Erfahrung in der Führung verwaltungsgerichtlicher Verfahren einschließlich der Verfahren vor den Berufungsgerichten in allen Fragen des Privatschulrechts. Auch im Rahmen der Prozessführung versuchen wir nach unserem Selbstverständnis den Standpunkt des Mandanten auf der Basis einer sachlichen, dennoch be-stimmten Prozessführung durchzusetzen. Die Basis dieser gerichtlichen Vertretung ist eine umfassende vorherige Rechtsprechungsrecherche der bei uns vorhandenen gesammelten Entscheidungen zum Privatschulrecht sowie einer umfassenden Datenbankrecherche. Es versteht sich von selbst, dass die Risiken einer Prozessführung mit dem Mandanten umfassend abgewogen werden. Wir können darauf verweisen, dass wir die Gründungen von privaten Schulen und Bildungsgängen mit unterschiedlichem Zuschnitt erfolgreich begleitet und zur Genehmigung geführt haben. So verfügen wir über die Erfahrung einer erfolgreichen Gründung einer internationalen Schule sowie in besonderem Maße die Gründung von Bildungsgängen im berufsbildendem Bereich sowie der Heilhilfsberufe. Auf dem gesamten Gebiet des Privatschulrechts kooperieren wir mit dem Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen. Auf der Grundlage dieser Kooperation profitieren unsere Mandanten von der vorbildlichen Interessenvertretung des VDP, so dass wir unsere Mandanten über die richtungsweisenden Veränderungen im Privatschulwesen informieren können. Wir bieten eine anwaltliche Beratung und Vertretung in allen für das Privatschulrecht maßgeblichen Rechtsgebieten der Vertragsgestaltung (Schulvertrag, vertragliche Beziehungen Förderverein), Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht bzw. Steuerrecht. Das Ziel ist eine anwaltliche Beratung als Gesamtlösung der bei Führung einer Privatschule auftretenden rechtlichen Fragen. Darüber hinaus verfügen wir auch in pädagogischen Fragestellungen über ein Fachwissen, dass es uns ermöglicht, uns mit den zuständigen Fachdezernenten der Schulaufsichtsbehörden auseinanderzusetzen. |
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